Der US-amerikanische Geschäftsvisum (B1)
Das B1 oder US-Geschäftsvisum ist grundsätzlich ein nicht-immigrantisches Visum, das Bürgern ausländischer Länder gewährt wird, die vorhaben, aus geschäftlichen Gründen in die USA zu reisen. Das B1-Visum ist lediglich für 180 Tage gültig und nur vorübergehend. Die unter das B1-Visum fallenden Reisen umfassen die Teilnahme an Geschäftstreffen oder Konferenzen, die Regelung eines Nachlasses oder die Aushandlung von Verträgen für geschäftliche Zwecke. Im Gegensatz zum H1B-Visum erlaubt das B1-Visum nur Geschäftsreisen und keine langfristige Beschäftigung in den USA. Im Folgenden finden Sie einen schrittweisen Leitfaden zum US-Geschäftsvisumverfahren.
Was ist das B1 oder Geschäftsvisum?
Personen, die die USA für bestimmte Arten von „geschäftlichen“ Reisen besuchen möchten, können ein Geschäftsvisum beantragen, das als B-1-Besuchervisum bekannt ist, beispielsweise das US-Geschäftsvisum aus Dubai. „Geschäft“ im Sinne der Einwanderungsvorschriften ist dabei auf bestimmte Aktivitäten begrenzt:
- Der Begriff „Geschäft“ bezieht sich auf den Abschluss von Geschäftsverträgen.
- Gespräche mit Geschäftspartnern und Rechtsstreitigkeiten.
- Teilnahme an Tagungen, Ausstellungen oder Seminaren, Bildungs-, Wissenschafts-, Fach- oder Geschäftskonferenzen und anderen kommerziellen oder beruflichen Aktivitäten.
Geschäftsvisa mit mehrfacher Einreise können von wenigen Tagen bis zu zehn Jahren gelten. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer bei jedem Besuch wird beim Eintritt in die USA festgelegt. In den meisten Fällen dürfen zwischen den Besuchen nicht mehr als sechs Monate vergehen.
Alle Antragsteller für Besuchervisa müssen von einem US-Konsulat geprüft werden, bevor ihnen ein Visum gewährt wird. Der Antragsteller muss persönlich zu einem Interview im Konsulat erscheinen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür erforderlich.
Hinweis: Bürger bestimmter Länder benötigen möglicherweise kein Geschäftsvisum, wenn die Reise weniger als 90 Tage dauert. Dies wird als Visa Waiver Program bezeichnet.
Wer erfüllt die Voraussetzungen für das B1 Geschäftsvisum?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass:
- Der Zweck ihrer Reise darin besteht, die USA für Geschäfte zu besuchen;
- Sie beabsichtigen, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum zu bleiben;
- Nachweis von Mitteln zur Deckung der Kosten in den USA;
- Nachweis von überzeugenden sozialen und wirtschaftlichen Bindungen im Ausland; und
- Sie haben einen Wohnsitz außerhalb der USA und/oder andere bindende Verbindungen, die ihre Rückkehr ins Ausland nach Abschluss des Besuchs sicherstellen.
Was Sie über das B-1 Visum wissen sollten
- Das Geschäftsvisum (B-1), zum Beispiel das Geschäftsvisum für die USA in Dubai, ist nur für Geschäftszwecke bestimmt. Rechtlich gesehen dürfen Sie als B-1-Visuminhaber nicht in den USA arbeiten.
- Sie dürfen mit einem B-1-Visum eine Wohnung mieten. Möglicherweise müssen Sie einen Geschäftseinladungsbrief für das US-Visum und einen Nachweis Ihrer Identität (z. B. Ihren Reisepass) vorlegen.
- Sie können ein Bankkonto eröffnen, indem Sie einen Nachweis Ihrer Identität (Reisepass) vorlegen.
- Sie können eine Debit- oder ATM-Karte von der Bank erhalten, bei der Sie Ihr Konto eröffnet haben, jedoch keine Kreditkarte. Allerdings werden ATM-Karten an den meisten Orten akzeptiert.
- Sie können ein Auto mieten, vorausgesetzt, Sie haben einen gültigen Führerschein aus Ihrem Heimatland (IDP oder staatliche Fahrerlaubnis). Einige US-Bundesstaaten verlangen jedoch einen IDP.
- Zunächst können Sie in jedem US-Bundesstaat mit Ihrem IDP oder staatlichen Führerschein fahren. Einige Bundesstaaten verlangen jedoch nach einer bestimmten Zeit, dass Sie einen Führerschein in diesem Bundesstaat erwerben.
Fazit
Das B1-Visum ist ein effektives Instrument für Geschäftsleute, die aus geschäftlichen Gründen in die USA reisen müssen. Es ist wichtig, sich an die Bedingungen dieses Visums zu halten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorliegen, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das B1-Visum keine Arbeitserlaubnis ist und dass bestimmte Aktivitäten, wie die Anmietung einer Wohnung oder die Eröffnung eines Bankkontos, zusätzliche Nachweise erfordern können.